- Bauforderung
- Forderung des ⇡ Bauunternehmers an den ⇡ Bauherrn wegen Ausführung einer Bauarbeit.- 1. Zur Sicherung der B. kann der Bauunternehmer Einräumung einer ⇡ Sicherungshypothek am Baugrundstück des Bestellers (§ 648 BGB) oder eine Sicherheitsleistung bis zur Höhe des voraussichtlichen Vergütungsanspruches (§ 648a BGB, Bauhandwerkersicherung) verlangen.- 2. Bes. bei Weigerung, Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Bauherrn oder dem Bevorstehen weiterer Grundstücksbelastungen ist Anordnung einer ⇡ Vormerkung durch Einstweilige Verfügung des zuständigen Gerichts möglich; erfordert ⇡ Glaubhaftmachung der Höhe der B., z.B. durch Rechnungsabschriften, Bauvertrag, eidesstattliche Versicherung.
Lexikon der Economics. 2013.